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6 Beiträge / 0 neu
Letzter Beitrag
#1 10. November 2015 - 13:29
Stefan
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Vereinsgründung

Ich war eben nochmal am Postfach und es ist immernoch nix vom Amtsgericht da.

Da die Eintragung inzwischen meiner Meinung nach längst passiert sein sollte und wir ausser einer Eingangsbestätigung noch nichts bekommen habe, hab ich mich mal ans Telefon gehängt.

Tatsächlich habe ich eine sehr freundliche Sachbearbeiterin erreicht, die mir bestätigte, das das noch bei derzuständigen registerdingsbumsirgendwas liegt. D.h. es gab wohl noch keinen Einwand gegen unsere Satzung, davon hätten wir gehört.

Sie war hellauf begeistert, dass unsere Gemeinnützigkeit schon anerkannt ist und fragt nochmal nach.

10. November 2015 - 15:00
Manuel
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Das klingt doch schonmal sehr gut.

16. November 2015 - 15:09
Stefan
Bild des Benutzers Stefan

Es gab jetzt endlich eine Rückmeldung vom Amtsgericht, unsere Satzung hat noch kleinere Mängel, Zusammengefasst:

1. Nach unserer Satzung können Körperschaften die Mitgliedschaft auch für Ihre eigenen Mitglieder beantragen, Das ist nicht zulässig

2. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung fordert derzeit den Antrag von zwei von drei Mitrgliedern, Das Quorum soll laut BGB (Minderheitenschutz) bei 10% liegen.

3. Die Vertretungsberechtigung des Vorstands ist nicht klar genug geregelt (Anzahl/Beisitzende/KassenprüferInnen).

Nach Änderung der Satung durch die Mitgliederversammlung muss die geänderte Satzung von mind. 7 Vereinsmitgliedern unterzeichnet und eingereicht werden.

Notwendige Änderungen:

§3.1

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die gewillt sind, die gemeinnützigen Ziele des Vereins zu fördern und diesen in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. Körperschaften, Vereine und Verbände können die Mitgliedschaft nur für sich selbst erwerben. (Erwerb für Mitglieder fällt weg)

§5.2

Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 10% der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen. (Statt zwei von drei)

§6.2

Der/die Vorsitzenden sind Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. JedeR Vorsitzende vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich.(Variable Größe des Vorstands fällt weg)

Wir müssen also eine Mitgliederversammlung machen und dort die entsprechende Satzungsänderungen beschliessen. Ich schlage den Mittwoch, 9.12.2015 als Termin für eine ausserordentliche Mitgliederversammlung vor (Frist drei Wochen) und lade alle Mitglieder herzlich dazu ein.

 

 

 

17. November 2015 - 6:37
ruben
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Ich habe den 9.12. mal als Termin eingetragen, damit es möglichst schnell klappt mit dem Vereins Eintragen...

Wenn jemand einen anderen Termin wünscht besteht noch die Möglichkeit zum Veto, Opt-Out..

17. Dezember 2015 - 21:39
Stefan
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Das Protokoll der Vollversammlung und die geänderte Satzung sind auf dem Weg zum Amtsgericht. Jetzt kann es sich nur noch um Jahre handeln bis der Verein eingetragen ist.

3. Februar 2016 - 22:00
Stefan
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Die geänderte Satzung muss auf der Webseite noch aktualisiert werden.